M1505-A2320
Architektur von Sozial- und Gesundheitsbauten
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Modulverantwortlich: |
Prof. Gesine Marquardt |
Anzeige im Stundenplan: |
GBL_SGB-I |
Dauer: |
7 |
Anzahl Wahlkurse: |
0 |
Credits: |
4,0
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Startsemester: |
SoSe 2019 |
Verantwortliche:r Dozent:in |
Prof. Dr. G. Marquardt |
Inhalte und Qualifikationsziele |
Die Studierenden kennen die spezifischen Anforderungen an die Gebäudetypologien von Sozial- und Gesundheitsbauten im Kontext der aktuellen gesellschaftlichen Situation und der zukünftigen Entwicklungstendenzen. Dabei wurden Einrichtungen der Gesundheitsförderung, der Therapie und Rehabilitation, des Gesundheitswesens in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form und Betreuungseinrichtungen in formellen und informellen Strukturen untersucht. Die Studierenden sind mit den aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwartenden Veränderungen vertraut und sie können Konzepte entwickeln, die auf die zukünftigen Herausforderungen reagieren. Die Studierenden besitzen die Kompetenz, die gebaute Umwelt so zu gestalten, dass sie jedem Menschen, unabhängig von Alter, Behinderungen und sonstigen Einschränkungen, Selbstbestimmung und Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht. Sie wurden an die Grundlagen des barrierefreien Bauens anhand von Analysen ausgewählter Beispiele herangeführt und sind mit der relevanten Normgebung vertraut. Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, aus der genauen Kenntnis der spezifischen Nutzerbedürfnisse architektonische Anforderungen abzuleiten und in einem Gebäudeentwurf umzusetzen. |
Lehr- und Lernformen |
2 SWS Vorlesung
2 SWS Übung
Selbststudium. |
Voraussetzungen für die Teilnahme |
Kompetenzen und Kenntnisse der Module "Grundlagen des Entwerfens 2" und "Kleiner Entwurf Hochbau". |
Verwendbarkeit |
Das Modul ist ein Pflichtmodul im Studiengang Architektur. Es ist Voraussetzung für die Pflichtmodule "3. Hauptentwurf: Hochbau" und "Innenarchitektur", sowie für die Wahlmodule "Ausgewählte Kapitel 1 der Gebäudelehre", "Ausgewählte Kapitel 2 der Gebäudelehre" und "Vertiefungsmodul Gebäudelehre" |
Voraussetzungen für Vergabe von Leistungspunkten |
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur von 120 Min. Dauer und einem Konvolut mit einem Bearbeitungsumfang von insgesamt 50 Stunden, das teilweise während der Präsenzzeit der Übung erarbeitet wird. |
Leistungspunkte und Noten |
Durch das Modul können 4 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote wird gebildet aus:
33 % Bewertung der Klausur
67 % Bewertung des Konvoluts. |
Häufigkeit des Moduls |
Modul wird in jedem Sommersemester angeboten. |
Arbeitsaufwand |
120 h |
Dauer des Moduls |
1 Semester |
Modulnummer Modulhandbuch TU Dresden |
GBL_SGB-I |