M0402-K2KPP8
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie – ambulant
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Modulverantwortlich: |
N.N. |
Anzeige im Stundenplan: |
Psy-Ma-KPP-8 |
Dauer: |
2 |
Anzahl Wahlkurse: |
0 |
Credits: |
7,0
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Startsemester: |
SoSe 2024 |
Verantwortliche:r Dozent:in |
Lehrstuhlinhaber:in der Professur Klinische Psychologie und Behaviorale Neurowissenschaft
(klipsy@mailbox.tu-dresden.de) |
Qualifikationsziele |
Die Studierenden verfügen über vertiefte praktische Kompetenzen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten. Sie besitzen außerdem praktisch-klinische Erfahrungen im diagnostischen Prozess, in verschiedenen praktischen Teilkompetenzen des therapeutischen Prozesses und seiner Steuerung, und in der Gutachtenerstellung. Sie verfügen über belastbares Anwendungs- und prozedurales Wissen. Die Studierenden sind in der Lage, ihr klinisch-praktisches Wissen und Kenntnisse zu wissenschaftlichen Grundlagen auf die psychotherapeutische ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten anzuwenden und diagnostische und therapeutische Handlungen durchzuführen. Sie können die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung sowie die Zwischen- und Abschlussevaluation selbstständig durchführen. Die Studierenden verfügen über Fähigkeiten zur Selbstreflexion. Sie sind in der Lage, das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren, insbesondere in Bezug auf die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln. Sie können Verbesserungsvorschläge annehmen sowie eigene Emotionen, Kognitionen, Motive und Verhaltensweisen im therapeutischen Prozess wahrnehmen und regulieren, um sie bei der Optimierung von therapeutischen Prozessen zu berücksichtigen oder die Kompetenzen zur Selbstregulation kontinuierlich zu verbessern. Zudem können sie Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns erkennen und geeignete Maßnahmen daraus ableiten. Darüber hinaus sind sie zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln befähigt und sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bewusst. |
Inhalte |
Das Modul beinhaltet die ambulante psychotherapeutische Versorgung im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten. Das Modul umfasst außerdem die Durchführung von Diagnostik, Anamneseerhebung, Therapieplanung, Evaluation sowie Gutachtenerstellung. Darüber hinaus umfasst das Modul berufsbezogene Selbstreflexion. |
Lehr- und Lernformen |
Das Modul umfasst Erweitertes Seminar (8 SWS) in der ambulanten Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie Erweitertes Seminar (2 SWS) zur Selbstreflexion und Selbststudium. |
Voraussetzungen für die Teilnahme |
Es werden die in den Modulen Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie zu erwerbenden Kompetenzen vorausgesetzt. |
Verwendbarkeit |
Das Modul ist ein Pflichtmodul im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. |
Voraussetzungen für Vergabe von Leistungspunkten |
Die Modulprüfung besteht aus einer wissenschaftlich-praktischen Leistung von 25 Minuten Dauer. Für das Bestehen der Modulprüfung wird gemäß § 31 Prüfungsordnung die regelmäßige Teilnahme an den Erweiterten Seminaren vorausgesetzt. |
Leistungspunkte und Noten |
Durch das Modul können sieben Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung. |
Häufigkeit des Moduls |
Das Modul wird jedes Studienjahr, beginnend im Sommersemester, angeboten. |
Arbeitsaufwand |
Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 210 Stunden. |
Dauer des Moduls |
Das Modul umfasst zwei Semester. |
Modulnummer Modulhandbuch TU Dresden |
Psy-Ma-KPP-8 |