M1507-LM251
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Arbeitsfeld des Landschaftsarchitekten
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Modulverantwortlich: |
N.N. |
Anzeige im Stundenplan: |
LM251 |
Dauer: |
2 |
Anzahl Wahlkurse: |
0 |
Credits: |
2,0
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Startsemester: |
SoSe 2020 |
Verantwortliche:r Dozent:in |
Professur für Bauökonomie,
i. V. Dipl.-Ing. Ulrike Mickan, Prof. Bernhard Rauch
Fakultät Architektur |
Inhalte und Qualifikationsziele |
Die Studierenden erwerben in ausgewählten Kapiteln von Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Arbeitsfeld des Landschaftsarchitekten berufsspezifische Kenntnisse und Kompetenzen zur Steuerung, Finanzierung und dem Management von Projekten und der eigenen Praxis. Die konkreten Themen werden semesterweise angepasst,
Inhalte sind u.a.:
1. Projektmanagement (Mickan)
Die Studierenden sind vertraut mit der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauherrenberatung und der Koordination interdisziplinärer Programmziele. Sie besitzen Kenntnisse in der Organisation und Steuerung komplexer Planungs- und Bauprozesse und die Fähigkeit, die Leistungen anderer an der Planung Beteiligter zu koordinieren und zu integrieren.
2. Baufinanzierung (Mickan)
Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse der Baufinanzierung, insbesondere der verschiedenen Finanzierungsbausteine und deren rechtlicher Rahmenbedingungen. Sie sind vertraut mit Förderungsmöglichkeiten und besitzen die Fähigkeit zum Aufstellen und Optimieren eines Finanzierungsplanes.
3. Planungsbüro (Mickan)
Die Studierenden sind mit dem Berufsverständnis vertraut und besitzen Kenntnis der Berufsaufgaben. Sie sind vertraut mit den potenziellen Rollen von Landschaftsarchitekten in gewohnten und in neuen Handlungsbereichen sowie im internationalen Kontext. Die Studierenden kennen die berufsständischen, geschäftlichen, finanziellen und rechtlichen Anforderungen und besitzen Kenntnisse der Mitarbeiterführung und der Büroorganisation.
4. Planungs- und Baurecht: Architektenrecht und privates Baurecht (Rauch)
Die Studierenden besitzen Kenntnisse des Architektenrechts, der Haftung des Architekten, des Honorarrechts, des Urheberrechts des Architekten, des privaten Baurechts bei der Abwicklung eines Bauvorhabens. Sie kennen gebräuchliche Rechtsfragen in der Planungspraxis und können anhand praktischer Fälle die rechtlichen Grundlagen in Vorstellung, Diskussion und Lösung erfassen.
5. Planungs- und Baurecht: Öffentliches Recht (Rauch)
Die Studierenden besitzen Kenntnisse des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts. Sie kennen gebräuchliche Rechtsfragen in der Planungspraxis und können anhand praktischer Fälle die rechtlichen Grundlagen in Vorstellung, Diskussion und Lösung erfassen. |
Lehr- und Lernformen |
Vorlesung/ Übung (2 SWS), Selbststudium |
Voraussetzungen für die Teilnahme |
Wenn auch das Modul LM341 belegt wird, sind je Modul unterschiedliche Themen aus dem Angebot 1. bis 4. zu wählen. |
Verwendbarkeit |
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul im Master-Studiengang Landschaftsarchitektur. Von den Wahlpflichtmodulen LM241 bis LM276 und LM331 bis LM365 sind Module im Umfang von insg. 12 LP auszuwählen. Es kann nur in Kombination mit Modul LM341 belegt werden, wenn die gewählten Inhalte verschieden sind. |
Voraussetzungen für Vergabe von Leistungspunkten |
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Sie besteht aus einem Beleg (Umfang 40 h) oder einer Klausurarbeit (90 Min.). |
Leistungspunkte und Noten |
Durch das Modul können 2 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Belegarbeit oder der Note der Klausur. |
Häufigkeit des Moduls |
Das Modul wird in jedem Semester angeboten. |
Arbeitsaufwand |
1 h x 15 Wochen = 15 h für die Vorlesungen
1 h x 15 Wochen = 15 h für die Übungen
+ 30 h Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und Prüfung,
Insgesamt: 60h |
Dauer des Moduls |
Das Modul erstreckt sich über ein Semester. |
Modulnummer Modulhandbuch TU Dresden |
LM251 |