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Grundlage gelingender Inklusion ist die Barrierefreiheit. Diese beinhaltet die Entwicklung einer Umwelt, die allen Nutzern gerecht wird. Vorrangiges Ziel ist die Herstellung einer entwurflich integrierten allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und die Vermeidung von stigmatisierenden Elementen im Entwurf. Dafür werden Kenntnisse über die verschiedenen Arten von Behinderung und Einschränkung vermittelt, sowie deren motorische, anthropometrische, sensorische und kognitive Anforderungen und Kompensationsmöglichkeiten vorgestellt.
Im Teilbeleg entwickeln und trainieren wir die Kompetenz, bauliche Anlagen so zu entwerfen, dass eine breite Nutzbarkeit erreicht wird, ohne dabei auf separierende Lösungen zurückzugreifen.
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