Terminhinweise: |
Im Wintersemester 2020/2021 finden die Lehrveranstaltungen zu diesem Stoffgebiet als Präsenzveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl im Seminarraum des Instituts für Baubetriebswesen, Nürnberger Straße 31A, 4. OG statt. Genaue Informationen dazu erhalten alle Studierenden per E-Mail rechtzeitig zugesandt.
Für alle Studierenden, die wegen der Begrenzung der Hörerzahl nicht teilnehmen können, werden die Lehrveranstaltungen aufgezeichnet und im OPAL als Video abrufbar zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung ist die Einschreibung im OPAL-Kurs, s.u.
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Inhalte: |
Inhalt sind spezielle Fragestellungen im privaten und im öffentlichen Baurecht und rechtlich relevante Sachthemen. Im Blickpunkt stehen ferner das Tarifrecht, das Arbeitsrecht und die Bauwirtschaftspolitik. Der Schwerpunkt des öffentlichen Baurechts beinhaltet Themen aus dem Baugesetzbuch, der Sächsischen Bauordnung, dem Denkmalschutzgesetz, dem Bodenschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz, der Baustellenverordnung, der Makler- und Bauträgerverordnung sowie dem Gesetz zum Schutz von Bauforderungen (GSB).
Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, typische rechtliche Probleme des Baubetriebs zu beurteilen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Die Studierenden haben die Kompetenz, im zukünftigen Unternehmen Bauvorhaben und Bauverträge einschließlich der Vergütung, Haftung und Gewährleistung sowie der Abnahme rechtssicher abzuwickeln.
Inhalt:
- Der BGB- und VOB/B-Bauleistungsvertrag und seine Abwicklung
- BGB- und VOB/B-Werkvertrag
- Bauleistungsvertrag
- Einheitspreisvertrag
- Änderungs-/Zusatzleistungen
- Nachtragsvereinbarung
- Pauschalvertrag
- Ausführung der Bauleistung
- VOB/B-Werkvertrag
- Verzug/Leistungsstörung/Mängel
- Zahlungsverzug AG
- Leistungsverzug AN
- Schlecht-/Nicht-/mangelhafte Leistung des Unternehmers
- Ansprüche des Bestellers wegen Werkmängeln
- Verjährung der Gewährleistungs-/Schadensersatzansprüche
- Die Abnahme, Folgen der Abnahme, Abnahmefolgen
- Vertragsstrafen
- Sicherheitsleistungen
- Schlusszahlungserklärung VOB/B-Vertrag
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