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Die Studierenden besitzen Kenntnisse des Architektenvertragsrechts, der Haftung des Architekten, des Honorarrechts und des Urheberrechts des Architekten, des privaten Baurechts bei der Abwicklung ei- nes Bauvorhabens, Sie ko¨nnen die erworbenen Kenntnisse sachgerecht einzusetzen und gebra¨uchliche Rechtsfragen in der Planungspraxis beantworten.
Anhand ausgewa¨hlter praktischer Fa¨lle sind die Studierenden vertraut mit den rechtlichen Grundlagen und haben diese in Vorstellung, Diskussion und Lo¨sung erfasst.
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