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„Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist „Inklusion“. Es geht also nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben und selbst gestalten zu können. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird. Es geht um eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind.“
(Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen)
Die TU Dresden hat sich mit einem Aktionsplan zu den Zielen der UN-BRK bekannt. Dazu gehört auch, dass alle baulichen Einrichtungen von Menschen gleich weder Einschränkung genutzt werden können. Unsere Universität zeichnet sich durch eine breite Diversität aus: Studierende mit Sinneseinschränkungen, Dozenten im Rollstuhl, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Hörer der Seniorenakademie und der Kinderuni sind dafür beispielhafte Nutzer.
Der Dresdner Campus weist eine wertvolle historische Bausubstanz auf, die eine besondere Herausforderung für die Herstellung allgemeiner Barrierefreiheit als Grundlage gelingender Inklusion darstellt.
Im Rahmen des Moduls werden bestehende Barrieren der Lehrräume untersucht, kategorisiert und bewertet. Es werden gelungene internationale Beispielprojekte für Inklusion analysiert. Weiterhin werden Lösungen entwickelt und in den Kontext weiterer Projekte, z.B. barrierefreie Außenräume (Prof. Landschaftsbau) und Leitsystem (Dezernat 4/7) gestellt.
Die Ergebnisse werden im Campus Navigator TU Dresden integriert um die Informationen zur Barrierefreiheit zu verbessern. Sie dienen weiterhin als Grundlage für die Priorisierung baulicher und technischer Maßnahmen zur Inklusion.
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