Inhalte: |
Inhalt der Vorlesung sind die Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die bauliche Nutzung von Grundstücken. Schwerpunkte sind insbesondere Regelungen, die die Zulässigkeit und Grenzen von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung, Änderung, Beseitigung oder ihre notwendige Beschaffenheit betreffen.
Die Studierenden erwerben Kompetenzen zum Bauplanungsrecht, zum Bauordnungsrecht sowie zum Umweltrecht. Die Studierenden sind nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung in der Lage einen Ausgleich zwischen den Interessen des Grundstückseigentümers und den Interessen der Allgemeinheit zu finden.
|